Zusatzqualifizierung laut HKP-Richtlinie
Die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden soll laut der HKP-Richtlinie wegen der hohen fachlichen Anforderungen durch spezialisierte Leistungserbringer (Pflegedienst) erfolgen. Dieser muss u.a. fachspezifische Zusatzqualifizierungen der Pflegefachpersonen nachweisen, welche folgenden Mindestumfang an Unterrichtseinheiten (UE) umfassen:
Pflegefachpersonen*: 84 UE
Fachbereichsleitung: 168 UE
(*die die Wundversorgung autonom durchführen)
Die ICW/TÜV Zertifizierung deckt dieses wie folgt ab:
Wundexperte plus Modul 1 = 88 UE
Fachtherapeut Wunde = 172 UE
Lernkonzept
Das Seminar orientiert sich an den Prinzipien der Erwachsenenbildung. Es zielt dabei auf die Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz ab.
Um dieses Ziel zu erreichen, kommen Methoden aus der Handlungs- und Problem- bzw. Fallorientierung zur Anwendung, wodurch ein enger Theorie-Praxisbezug hergestellt wird. Die Unterrichte sind praxisorientiert aufgebaut und beinhaltet zahlreiche Übungssequenzen.
Im Seminarverlauf erlernen die Teilnehmer mittels der erworbenen Fachkenntnisse am Beispiel von konkreten Fällen, Problemlösungsprozesse zu initiieren.
Im Zeitraum von maximal sechs Monaten werden 120 UE zzgl. Leistungsnachweise und eine Hospitation absolviert.